Kategorie: Allgemein

Sehr geehrte UBSKM

Sie, Frau Claus, sind die UBSKM und damit eine weisungsfreie Bundesbeauftragte, deren Amt im Jahr 2010 durch die Bundesregierung geschaffen worden ist. Die Stellungnahme auf Ihrer Webseite aber klingt alles andere als nach Souveränität, Neutralität und Objektivität. Um genau diese Objektivität bat ich Sie bereits mehrmals öffentlich, denn es geht hier um sexuellen Missbrauch an Kindern und in Folge um schwer traumatisierte Opfer! Das Mindeste, was diese Menschen verdient haben, ist eine UBSKM, die sich wissenschaftlich fundiert – ohne den Hauch von Befangenheit – und objektiv für die Belange der Opfer einsetzt. Was aber bekommen wir Opfer nun geboten?

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Um den heißen Brei herum…

Studienleiter Peer Briken war von 2016 bis 2022 Mitglied der Aufarbeitungskommission – also ausgerechnet jener Stelle, die die Forschungsgelder für diesen Auftrag vergeben hat. Ginge es hierbei um Privatwirtschaft, würden kritische Stimmen von Vetternwirtschaft sprechen. Woher stammen in diesem Fall die Geldmittel? Für die Arbeit der Kommission standen bis Ende 2018 jährlich ca. 1,2 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereit. Seit 2019 beläuft sich das Budget der Kommission auf ca. 2,3 Mio. Euro pro Jahr. Geld, das u.a. für Studien über rituelle Gewalt verwendet wurde, die was zum Zwecke hatten?

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Bistum Münster: ORG-Beratungsstelle schließt

Der jüngst im Spiegel erschienene Bericht „Im Wahn der Therapeuten“ hat hierzulande einen Stein ins Rollen gebracht, auf den nun erste Konsequenzen folgen: Das Bistum Münster hat seine Beratungsstelle zur Thematik rituelle Gewalt geschlossen (um nicht zu sagen: Köpfe rollen lassen), eine Einrichtung, die von Jutta Stegemann geleitet wurde – der Therapeutin aus dem Spiegel-Artikel. Fazit: „Die beiden Beraterinnen werden nicht weiter beratend im Bereich der organisierten rituellen Gewalt tätig sein“, wie ein katholisches Nachrichtenportal schreibt.

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Spiegel-Reportage: „Im Wahn der Therapeuten“

Der Spiegel spricht von einer „paranoiden Scheinrealität“, einem „therapeutischen Wahngebilde“ und „psychischen Abgrund“, in den die 32-jährige Malin Weber hineingerissen wurde. Die fatalen Folgen der Suggestivtherapie könnten nicht schlimmer sein: Sie verlor ihr Kind, das nun bei einer Pflegefamilie lebt, weil Jugendamt und Amtsgericht den Ausführungen ihrer Therapeutin glaubten, dass ihre zweijährige Tochter bei einer Kult-Massenvergewaltigung gezeugt wurde und daher in Gefahr sei.

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Replik zur Antwort der ARD-Feature-Redaktion

In diesem Vortrag aus dem Jahr 2019 erkennt man bereits, dass der Begriff „rituelle Gewalt“ nun auch mit realen Verbrechen verkoppelt wird.
Die Kritik an der Verschwörung Satanic Panic war bereits in vollem Gange, sodass man man dazu überging, den Begriff „Satan“ oder „satanistisch“ nur noch am Rande zu erwähnen. Seit den jüngsten Vorfällen und Untersuchungen in der Schweiz wurde dieser Begriff komplett gelöscht.
Doch das Internet vergisst nicht!

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Ist der TAZ-Artikel bereits fahrlässig?

Neben der mangelhaften journalistischen Recherche ist kritikwürdig, dass man selbst schreibt, man würde den Opferschutz der journalistischen Sorgfaltspflicht gegenüberstellen, während man den Artikel im selben Atemzug mit der Tatsachen-Behauptung „Eine ausgeblendete Realität“ tituliert. Das ist ein Fauxpas, der souveränen Medien nicht passieren dürfte.

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Offener Brief an die ARD

All das Genannte basiert auf der Verschwörungstheorie von satanistischen Missbrauchskulten, wie sie auch Michael Weisfeld im ARD-Radiofeature unreflektiert wiedergibt. Wir hoffen, dass Sie als ARD dieser Verschwörungstheorie nicht bewusst und absichtlich eine große mediale Bühne gegeben haben. Darum gehen wir von einer zeitnahen redaktionellen Berichtigung zu diesem Thema aus.

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