Auch wenn sich diese vier Punkte auf den ersten Blick nach schweren journalistischen Vergehen anhören, stellt sich die Frage, ob sie einer Detailbetrachtung auch Stand halten können. Denn die Aufarbeitungskommission macht in ihrer Programmbeschwerde eines nicht: nämlich konkret zu werden. Es fehlen jegliche (!) direkte Zitate aus der Sendung, also einzelne und detaillierte Stellen, wo die aufgezählten Punkte angeblich verletzt worden sind. Auf keiner Seite der ellenlangen Programmbeschwerde (Papier ist geduldig) nennt die Aufarbeitungskommission auch nur einen einzigen Beleg für die von ihr vorgebrachten Behauptungen. Vielleicht weil einfach die Belege dafür fehlen?
WeiterlesenSchlagwort: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
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