Täterintrojekt

Als Täterintrojekt wird insbesondere in Teilen der Trauma-, DIS- und RG/MC-Literatur ein innerer Persönlichkeitsanteil bezeichnet, der Eigenschaften, Aussagen, Verhaltensweisen oder Drohungen eines früheren Täters übernommen haben soll. Solche Anteile werden beispielsweise für selbstabwertendes, selbstverletzendes oder scheinbar „täterloyales“ Verhalten verantwortlich gemacht.

Der Begriff knüpft an das psychologische Konzept der Introjektion an – die Verinnerlichung von Einstellungen, Bewertungen oder Verhaltensmustern anderer Menschen. Daraus folgt jedoch nicht, dass im Inneren einer Person eine Art Abbild des Täters als eigenständige Person existiert.

Im Kontext von Ritueller Gewalt/Mind Control erhält das Täterintrojekt eine weitergehende Bedeutung. Dort wird teilweise angenommen, Täter hätten solche Persönlichkeitsanteile gezielt erzeugt oder „programmiert“, um Betroffene von innen heraus zu überwachen, zum Schweigen zu bringen, zu bestrafen oder an eine Täterorganisation zu binden.

Für eine solche gezielte Erzeugung und „Programmierung“ von Täterintrojekten gibt es keine belastbaren empirischen Belege. Besonders problematisch kann das Konzept werden, wenn innere Konflikte oder selbstschädigende Impulse als Hinweis auf fortbestehende Täterkontrolle interpretiert und damit innerhalb eines bereits vorausgesetzten RG/MC-Modells erklärt werden.