Informationen zur Debatte um rituelle Gewalt & Mind Control
− bekannt als „Satanic Panic“ −
und zu Risiken suggestiver Therapiekonzepte.

Totalversagen von Justiz und Jugendamt
Die Hölle – im wahrsten Sinne des Wortes – , durch welche die von suggestiver Fehltherapie betroffene Malin Weber gehen musste (und im Zuge des anhängigen Beschwerdeverfahrens weiterhin muss), schockiert und lässt sprachlos zurück. Bereits die Aufdeckungen aus der Schweiz, wo Robin Rehmann u.a. über die ebenfalls von einer Falschtherapie betroffene Leonie berichtete, ließen erahnen, welche Dimensionen es annehmen kann, wenn verschwörungsgläubige Therapeuten vulnerablen Klient_innen Horrorgeschichten als vermeintlich sinnstiftendes Konstrukt einreden – und zwar solange, bis diese schlussendlich das wiederholen, was das Gegenüber hören will.
In einem Gespräch mit dem GWUP-Blog, aufgezeichnet von Bernd Harder, erzählt der Lebensgefährte der Betroffenen den Gang der Ereignisse. Diese zeigen, dass in diesem Fall sämtliche Institutionen, die dazu gedacht sind, Menschen zu schützen, versagt haben: angefangen von der privaten Fachklinik für psychosomatische Medizin, wo erstmals die Verdachtsdiagnose von DIS aufgrund ritueller Gewalt geäußert wurde, bis hin zu Therapeutin Jutta Stegemann, die das satanistische Verschwörungsnarrativ derart einzementierte, dass sowohl Jugendamt als auch Gericht diese vermeintliche „Expertise“ unhinterfragt übernahmen.
Eine simple Plausibilitätsprüfung mit gesundem Menschenverstand hätte genügt, um z.B. die These von der sich ändernden Augenfarbe bei Switches im Rahmen der DIS ins Reich der Ammenmärchen (bzw. in den Dunstkreis gewisser unwissenschaftlicher Pseudo-Fachbücher eines immergleichen Therapeutenkreises) zu verweisen.
Doch dies ist nicht geschehen. Im Gegenteil.
Trotz einer gynäkologischen Bescheinigung, das Weber eine Erstgeburt attestierte, wurde dieses von der Richterin des Sorgerechtsfalls nicht berücksichtigt. Stattdessen fanden Stegemanns wilde Behauptungen von angeblich bereits früher geborenen und „vom satanistischen Kult“ geopferten Kindern vor Gericht Gehör.
An dieser Stelle die Frage: Wie kann es sein, dass Bundesbedienstete das Wort einer unwissenschaftlich agierenden Therapeutin über eine fachärztliche, medizinisch überprüfbare Bescheinigung stellen und damit dermaßen ihre Sorgfaltspflicht außer Acht lassen, einen vorgeburtlichen Sorgerechtsentzug als sehr harten Eingriff in das Leben von Menschen genauestens zu prüfen? Die psychologischen Gutachten und auch die Akten des Jugendamtes lesen sich wie die Handlungen eines Gruselfilms, wie es Malin Webers Lebensgefährte beschreibt.
Das Beschwerdeverfahren gegen das Urteil läuft seit Mitte 2021, doch erst Ende 2022 wurde eine neue Gutachterin bestellt, die ihre Arbeit bis Mai dieses Jahres abgeschlossen haben soll. Doch einen ersten Verhandlungstermin gibt es noch nicht – und damit auch noch kein Ende des juristisch absolut unhaltbaren und menschlich grausamen Sorgerechtsentzugs. Bis dahin wird Malin Weber ihre kleine Tochter, die bei einer Pflegefamilie lebt, weiterhin nur unter Aufsicht sehen dürfen. Dass ein kleines Kind wegen eines Fehlurteils seine ersten Lebensjahre ohne seine leibliche Mutter aufwachsen muss, lässt sich nicht ungeschehen machen: „Der Schaden, der bei Malin und ihrer Tochter angerichtet worden ist, lässt sich nicht wieder gutmachen“, beschreibt es ihr Lebensgefährte.
Dieser Fall ist nicht nur die Chronik eines Totalversagens von Hilfeeinrichtungen, Jugendamt, Gutachten und Justiz. Sondern auch eine unfassbare menschliche Tragödie.
Die Satanic Panic-Verschwörung hat weitere Opfer gefordert.
Unser Bericht entstand auf Grund des GWUP-Artikels:
