Informationen zur Debatte um rituelle Gewalt & Mind Control
− bekannt als „Satanic Panic“ −
und zu Risiken suggestiver Therapiekonzepte.
Dissoziative Amnesie
Die Dissoziative Amnesie bezeichnet eine Gedächtnisstörung, bei der autobiografische Informationen nicht oder nur teilweise erinnert werden können und die Erinnerungslücke nicht durch gewöhnliches Vergessen erklärt werden kann. Sie wird in den psychiatrischen Klassifikationssystemen ICD-11 und DSM-5-TR den dissoziativen Störungen zugeordnet.
Die Amnesie kann bestimmte Ereignisse oder Zeiträume betreffen und insbesondere im Zusammenhang mit stark belastenden oder traumatischen Erfahrungen auftreten. Vor der Diagnose müssen andere mögliche Ursachen für Gedächtnisstörungen, beispielsweise neurologische Erkrankungen, Substanzeinwirkungen oder andere psychische Störungen, berücksichtigt werden.
Die Diagnose besagt zunächst lediglich, dass autobiografische Erinnerungen nicht zugänglich sind. Sie sagt nicht, wo diese Erinnerungen „gespeichert“ sind, und sie bedeutet insbesondere nicht, dass sämtliche fehlenden Erinnerungen vollständig erhalten geblieben sind und später unverändert wieder abgerufen werden können.
Dissoziative Amnesie im DIS- und RG/MC-Kontext
In Teilen der DIS- und insbesondere der Rituelle-Gewalt/Mind-Control-Literatur (RG/MC) wird dissoziative Amnesie wesentlich konkreter interpretiert. Dort wird häufig von „Amnesiebarrieren“ zwischen Persönlichkeitsanteilen ausgegangen. Bestimmte „Innenpersonen“ sollen demnach Erinnerungen besitzen, von denen andere Anteile nichts wissen.
Im RG/MC-Modell wird diese Vorstellung nochmals erweitert: Täter sollen solche Erinnerungstrennungen teilweise gezielt erzeugen oder programmieren, damit Wissen über Missbrauch, Rituale, Täterorganisationen oder „Programme“ nur bestimmten Persönlichkeitsanteilen zugänglich sei. Fehlende Erinnerungen können dadurch als Hinweis darauf interpretiert werden, dass weitere Erinnerungen bei bislang unbekannten Anteilen verborgen sein müssten.
Dieses Modell folgt nicht aus der Diagnose einer dissoziativen Amnesie. Eine bestehende Erinnerungslücke ist kein Nachweis dafür, dass eine vollständige Erinnerung an das betreffende Geschehen an anderer Stelle der Psyche gespeichert ist. Ebenso wenig belegt sie unbekannte Persönlichkeitsanteile, „Programmierung“ oder verborgene Missbrauchserfahrungen.
Besonders problematisch kann deshalb die gezielte therapeutische Suche nach vermeintlich verborgenen Erinnerungen werden. Aufgrund der Rekonstruktivität und Suggestibilität des menschlichen Gedächtnisses lässt sich aus einer später auftauchenden Erinnerung nicht allein ableiten, dass sie zuvor vollständig gespeichert, durch eine „Amnesiebarriere“ abgeschirmt und anschließend originalgetreu wiedergefunden wurde.
