Informationen zur Debatte um rituelle Gewalt & Mind Control
− bekannt als „Satanic Panic“ −
und zu Risiken suggestiver Therapiekonzepte.
SP Lexikon
Dissoziative Amnesie
Die Dissoziative Amnesie bezeichnet eine Gedächtnisstörung, bei der autobiografische Informationen nicht oder nur teilweise erinnert werden können und die Erinnerungslücke nicht durch gewöhnliches Vergessen erklärt werden kann. Sie wird in den psychiatrischen Klassifikationssystemen ICD-11 und DSM-5-TR den dissoziativen Störungen zugeordnet.
Die Amnesie kann bestimmte Ereignisse oder Zeiträume betreffen und insbesondere im Zusammenhang mit stark belastenden oder traumatischen Erfahrungen auftreten. Vor der Diagnose müssen andere mögliche Ursachen für Gedächtnisstörungen, beispielsweise neurologische Erkrankungen, Substanzeinwirkungen oder andere psychische Störungen, berücksichtigt werden.
Die Diagnose besagt zunächst lediglich, dass autobiografische Erinnerungen nicht zugänglich sind. Sie sagt nicht, wo diese Erinnerungen „gespeichert“ sind, und sie bedeutet insbesondere nicht, dass sämtliche fehlenden Erinnerungen vollständig erhalten geblieben sind und später unverändert wieder abgerufen werden können.
Dissoziative Amnesie im DIS- und RG/MC-Kontext
In Teilen der DIS- und insbesondere der Rituelle-Gewalt/Mind-Control-Literatur (RG/MC) wird dissoziative Amnesie wesentlich konkreter interpretiert. Dort wird häufig von „Amnesiebarrieren“ zwischen Persönlichkeitsanteilen ausgegangen. Bestimmte „Innenpersonen“ sollen demnach Erinnerungen besitzen, von denen andere Anteile nichts wissen.
Im RG/MC-Modell wird diese Vorstellung nochmals erweitert: Täter sollen solche Erinnerungstrennungen teilweise gezielt erzeugen oder programmieren, damit Wissen über Missbrauch, Rituale, Täterorganisationen oder „Programme“ nur bestimmten Persönlichkeitsanteilen zugänglich sei. Fehlende Erinnerungen können dadurch als Hinweis darauf interpretiert werden, dass weitere Erinnerungen bei bislang unbekannten Anteilen verborgen sein müssten.
Dieses Modell folgt nicht aus der Diagnose einer dissoziativen Amnesie. Eine bestehende Erinnerungslücke ist kein Nachweis dafür, dass eine vollständige Erinnerung an das betreffende Geschehen an anderer Stelle der Psyche gespeichert ist. Ebenso wenig belegt sie unbekannte Persönlichkeitsanteile, „Programmierung“ oder verborgene Missbrauchserfahrungen.
Besonders problematisch kann deshalb die gezielte therapeutische Suche nach vermeintlich verborgenen Erinnerungen werden. Aufgrund der Rekonstruktivität und Suggestibilität des menschlichen Gedächtnisses lässt sich aus einer später auftauchenden Erinnerung nicht allein ableiten, dass sie zuvor vollständig gespeichert, durch eine „Amnesiebarriere“ abgeschirmt und anschließend originalgetreu wiedergefunden wurde.
Dissoziative Identitätsstörung (DIS)
Die Dissoziative Identitätsstörung (DIS) ist eine anerkannte psychische Störung und wird sowohl in der internationalen Klassifikation ICD-11 als auch im amerikanischen DSM-5-TR beschrieben. Kennzeichnend ist eine Beeinträchtigung bzw. Diskontinuität des Erlebens der eigenen Identität und des Selbst sowie Veränderungen in verschiedenen psychischen Funktionen. Dazu können unter anderem Veränderungen von Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis, Affekt und Verhalten gehören. Amnesien können auftreten, sind jedoch nicht mit der Vorstellung gleichzusetzen, Erinnerungen seien zwangsläufig in bestimmten „Persönlichkeitsanteilen“ gespeichert.
Menschen mit DIS können unterschiedliche Identitätszustände bzw. Persönlichkeitszustände erleben. Begriffe wie „Anteile“ oder „Innenpersonen“ werden insbesondere in therapeutischen und Betroffenenkontexten verwendet, sind aber keine eigenständigen Personen im wörtlichen Sinne. Wie Betroffene ihre Identität und ihre verschiedenen Zustände subjektiv erleben und beschreiben, kann sehr unterschiedlich sein.
DIS im Kontext von Ritueller Gewalt/Mind Control
Im Umfeld der Rituelle-Gewalt/Mind-Control-Konzepte (RG/MC) wurde die DIS mit einem wesentlich weitergehenden Erklärungsmodell verbunden. Danach sollen Täter bereits bei kleinen Kindern durch gezielte extreme Gewalt bewusst Dissoziation hervorrufen und anschließend bestimmte Persönlichkeitsanteile erzeugen, formen oder „programmieren“ können.
Innerhalb dieses Modells werden beispielsweise „täterloyale Innenpersonen“, „Wächter“, „Programme“, „Schweigeprogramme“, „Suizidprogramme“ oder bestimmte nur für einzelne Aufgaben geschaffene Persönlichkeitsanteile beschrieben. Erinnerungen an die behauptete Täterorganisation sollen auf verschiedene Anteile verteilt und durch sogenannte amnestische Barrieren vor anderen Anteilen verborgen sein. Durch bestimmte „Trigger“ könnten programmierte Reaktionen oder Persönlichkeitszustände später gezielt aktiviert werden.
Diese Vorstellungen gehören nicht zu den diagnostischen Kriterien der Dissoziativen Identitätsstörung. Aus der Diagnose DIS lässt sich weder auf Rituelle Gewalt noch auf Mind Control, Programmierung, geheime Täterorganisationen oder bestimmte verborgene Erinnerungen schließen.
Für die Behauptung, Täter könnten eine DIS gezielt erzeugen, Persönlichkeitsanteile nach einem vorgegebenen Plan erschaffen und diese mit komplexen, später abrufbaren „Programmen“ versehen, gibt es keine belastbaren empirischen Belege.
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, weil innerhalb des RG/MC-Modells tatsächliche Symptome einer DIS als Bestätigung einer bereits angenommenen Täterstruktur interpretiert werden können. Die DIS ist eine anerkannte Diagnose; das darauf aufgebaute RG/MC-Modell ist es nicht.
