Der Spiegel spricht von einer „paranoiden Scheinrealität“, einem „therapeutischen Wahngebilde“ und „psychischen Abgrund“, in den die 32-jährige Malin Weber hineingerissen wurde. Die fatalen Folgen der Suggestivtherapie könnten nicht schlimmer sein: Sie verlor ihr Kind, das nun bei einer Pflegefamilie lebt, weil Jugendamt und Amtsgericht den Ausführungen ihrer Therapeutin glaubten, dass ihre zweijährige Tochter bei einer Kult-Massenvergewaltigung gezeugt wurde und daher in Gefahr sei.
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Replik zur Antwort der ARD-Feature-Redaktion
In diesem Vortrag aus dem Jahr 2019 erkennt man bereits, dass der Begriff „rituelle Gewalt“ nun auch mit realen Verbrechen verkoppelt wird.
Die Kritik an der Verschwörung Satanic Panic war bereits in vollem Gange, sodass man man dazu überging, den Begriff „Satan“ oder „satanistisch“ nur noch am Rande zu erwähnen. Seit den jüngsten Vorfällen und Untersuchungen in der Schweiz wurde dieser Begriff komplett gelöscht.
Doch das Internet vergisst nicht!
WTF-Talk über Satanic Panic
Urbaniok fordert eine klare Grenzziehung zwischen einerseits schwersten Missbrauchsformen, wo es rituelle Elemente gibt, die jedoch nicht das Motiv sind, sondern instrumentalisiert werden, um Opfer zu manipulieren und einzuschüchtern und andererseits dem Verschwörungsnarrativ von internationalen Missbrauchskulten: „Der Begriff der rituellen Gewalt ist so problematisch und aus meiner Sicht sollte man den verlassen, weil unter dem Begriff ritueller Gewalt sich die Fälle sammeln, wo es tatsächlich zu fürchterlichen sexuellen Ausbeutungshandlungen kommt – aus kommerziellen, aus Machtinteressen, aus sexuellen Interessen – wo es rituelle Elemente hat. Diese Einzelfälle gibt es, aber unter diesem Begriff rituelle Gewalt sammeln sich auch die Verschwörungstheoretiker.“
WeiterlesenDer neue Hotspot in der Schweiz
Das Narrativ von Satanic Panic zieht in der Schweiz weiterhin seine Kreise in psychiatrischen Kliniken und hat sich nun an das ambulant-psychiatrische Zentrum Les Toises in Bern verlagert: Diese Einrichtung sei der neue Hotspot der Verschwörungstheorie, so ein Insider gegenüber dem SRF Investigativ.
WeiterlesenAusagierte Gegenübertragung
Selten findet sich eine derart eindeutige Positionierung wie auf der Webseite des Salzburger Psychotherapeuten i.A. Mag. Florian Friedrich. Im Blog seiner Praxiswebseite wendet er sich in dem äußerst lesenswerten Artikel „Satanistische Verschwörungstheorien in der Psychotherapie“ ganz klar gegen die Verschwörungstheorie Satanic Panic. Er selbst habe auf einer Online-Plattform durch eine andere Psychotherapeutin und Verschwörungstheoretikerin erlebt, als täterloyal bezichtigt zu werden.
WeiterlesenBig Player im Ping-Pong-Spiel
Es scheint als wäre die Aufarbeitung dieser Verschwörungstheorie in der Schweiz und den Niederlanden an der Aufarbeitungskommission spurlos vorübergegangen, bewirbt sie doch unhinterfragt den jüngsten Artikel der taz. In seinem aktuellen Bericht zu diesem Thema verlinkt Bernd Harder ein Interview mit Dirk Bosse aus dem Skeptiker 2/2018, der über Ermittlungen in einem angeblich hochvernetzten Satanismus-Kult zusammenfasste: „So etwas gibt es nicht“. Der ehemalige Kriminalhauptkommissar verglich die Dynamik zwischen Patient und Therapeut bei diesem Narrativ mit einem Ping-Pong-Spiel.
WeiterlesenIst der TAZ-Artikel bereits fahrlässig?
Neben der mangelhaften journalistischen Recherche ist kritikwürdig, dass man selbst schreibt, man würde den Opferschutz der journalistischen Sorgfaltspflicht gegenüberstellen, während man den Artikel im selben Atemzug mit der Tatsachen-Behauptung „Eine ausgeblendete Realität“ tituliert. Das ist ein Fauxpas, der souveränen Medien nicht passieren dürfte.
WeiterlesenEinzelfall als journalistischer Gradmesser
Analysiert man den Artikel der taz, soll es jedoch um keine Glaubwürdigkeitsdiskussion der Interviewpartnerin gehen, sondern um ein Grundprinzip: Die taz scheint in ihrer Argumentation etwaigen Kritikern prophylaktisch den Wind aus den Segeln nehmen zu wollen, wenn der Pressekodex mit den ethischen Standards für Journalismus verlinkt wird – und auf das Dilemma hingewiesen wird: „In diesem Text stehen also ein Stück weit journalistische Sorgfaltspflicht gegen den Schutz der Betroffenen. Die Redaktion hat sich für den Schutz der Betroffenen entschieden, denn es gibt Hinweise und Belege, die Winters Erzählung stützen.“ (ebd.) Als Hinweise und Belege sind u.a. ihr Schulzeugnis mit vielen Fehlstunden (aber guten Noten) sowie ein altes Haushaltsbüchlein genannt.
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