Neben der mangelhaften journalistischen Recherche ist kritikwürdig, dass man selbst schreibt, man würde den Opferschutz der journalistischen Sorgfaltspflicht gegenüberstellen, während man den Artikel im selben Atemzug mit der Tatsachen-Behauptung „Eine ausgeblendete Realität“ tituliert. Das ist ein Fauxpas, der souveränen Medien nicht passieren dürfte.
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