Neben der mangelhaften journalistischen Recherche ist kritikwürdig, dass man selbst schreibt, man würde den Opferschutz der journalistischen Sorgfaltspflicht gegenüberstellen, während man den Artikel im selben Atemzug mit der Tatsachen-Behauptung „Eine ausgeblendete Realität“ tituliert. Das ist ein Fauxpas, der souveränen Medien nicht passieren dürfte.
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Einzelfall als journalistischer Gradmesser
Analysiert man den Artikel der taz, soll es jedoch um keine Glaubwürdigkeitsdiskussion der Interviewpartnerin gehen, sondern um ein Grundprinzip: Die taz scheint in ihrer Argumentation etwaigen Kritikern prophylaktisch den Wind aus den Segeln nehmen zu wollen, wenn der Pressekodex mit den ethischen Standards für Journalismus verlinkt wird – und auf das Dilemma hingewiesen wird: „In diesem Text stehen also ein Stück weit journalistische Sorgfaltspflicht gegen den Schutz der Betroffenen. Die Redaktion hat sich für den Schutz der Betroffenen entschieden, denn es gibt Hinweise und Belege, die Winters Erzählung stützen.“ (ebd.) Als Hinweise und Belege sind u.a. ihr Schulzeugnis mit vielen Fehlstunden (aber guten Noten) sowie ein altes Haushaltsbüchlein genannt.
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