Kategorie:: Blog und News

WTF-Talk über Satanic Panic

Urbaniok fordert eine klare Grenzziehung zwischen einerseits schwersten Missbrauchsformen, wo es rituelle Elemente gibt, die jedoch nicht das Motiv sind, sondern instrumentalisiert werden, um Opfer zu manipulieren und einzuschüchtern und andererseits dem Verschwörungsnarrativ von internationalen Missbrauchskulten: „Der Begriff der rituellen Gewalt ist so problematisch und aus meiner Sicht sollte man den verlassen, weil unter dem Begriff ritueller Gewalt sich die Fälle sammeln, wo es tatsächlich zu fürchterlichen sexuellen Ausbeutungshandlungen kommt – aus kommerziellen, aus Machtinteressen, aus sexuellen Interessen – wo es rituelle Elemente hat. Diese Einzelfälle gibt es, aber unter diesem Begriff rituelle Gewalt sammeln sich auch die Verschwörungstheoretiker.“

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Ausagierte Gegenübertragung

Selten findet sich eine derart eindeutige Positionierung wie auf der Webseite des Salzburger Psychotherapeuten i.A. Mag. Florian Friedrich. Im Blog seiner Praxiswebseite wendet er sich in dem äußerst lesenswerten Artikel „Satanistische Verschwörungstheorien in der Psychotherapie“ ganz klar gegen die Verschwörungstheorie Satanic Panic. Er selbst habe auf einer Online-Plattform durch eine andere Psychotherapeutin und Verschwörungstheoretikerin erlebt, als täterloyal bezichtigt zu werden.

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Big Player im Ping-Pong-Spiel

Es scheint als wäre die Aufarbeitung dieser Verschwörungstheorie in der Schweiz und den Niederlanden an der Aufarbeitungskommission spurlos vorübergegangen, bewirbt sie doch unhinterfragt den jüngsten Artikel der taz. In seinem aktuellen Bericht zu diesem Thema verlinkt Bernd Harder ein Interview mit Dirk Bosse aus dem Skeptiker 2/2018, der über Ermittlungen in einem angeblich hochvernetzten Satanismus-Kult zusammenfasste: „So etwas gibt es nicht“. Der ehemalige Kriminalhauptkommissar verglich die Dynamik zwischen Patient und Therapeut bei diesem Narrativ mit einem Ping-Pong-Spiel.

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Einzelfall als journalistischer Gradmesser

Analysiert man den Artikel der taz, soll es jedoch um keine Glaubwürdigkeitsdiskussion der Interviewpartnerin gehen, sondern um ein Grundprinzip: Die taz scheint in ihrer Argumentation etwaigen Kritikern prophylaktisch den Wind aus den Segeln nehmen zu wollen, wenn der Pressekodex mit den ethischen Standards für Journalismus verlinkt wird – und auf das Dilemma hingewiesen wird: „In diesem Text stehen also ein Stück weit journalistische Sorgfaltspflicht gegen den Schutz der Betroffenen. Die Redaktion hat sich für den Schutz der Betroffenen entschieden, denn es gibt Hinweise und Belege, die Winters Erzählung stützen.“ (ebd.) Als Hinweise und Belege sind u.a. ihr Schulzeugnis mit vielen Fehlstunden (aber guten Noten) sowie ein altes Haushaltsbüchlein genannt.

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