Dissoziative Identitätsstörung (DIS)

Die Dissoziative Identitätsstörung (DIS) ist eine anerkannte psychische Störung und wird sowohl in der internationalen Klassifikation ICD-11 als auch im amerikanischen DSM-5-TR beschrieben. Kennzeichnend ist eine Beeinträchtigung bzw. Diskontinuität des Erlebens der eigenen Identität und des Selbst sowie Veränderungen in verschiedenen psychischen Funktionen. Dazu können unter anderem Veränderungen von Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis, Affekt und Verhalten gehören. Amnesien können auftreten, sind jedoch nicht mit der Vorstellung gleichzusetzen, Erinnerungen seien zwangsläufig in bestimmten „Persönlichkeitsanteilen“ gespeichert.

Menschen mit DIS können unterschiedliche Identitätszustände bzw. Persönlichkeitszustände erleben. Begriffe wie „Anteile“ oder „Innenpersonen“ werden insbesondere in therapeutischen und Betroffenenkontexten verwendet, sind aber keine eigenständigen Personen im wörtlichen Sinne. Wie Betroffene ihre Identität und ihre verschiedenen Zustände subjektiv erleben und beschreiben, kann sehr unterschiedlich sein.

DIS im Kontext von Ritueller Gewalt/Mind Control

Im Umfeld der Rituelle-Gewalt/Mind-Control-Konzepte (RG/MC) wurde die DIS mit einem wesentlich weitergehenden Erklärungsmodell verbunden. Danach sollen Täter bereits bei kleinen Kindern durch gezielte extreme Gewalt bewusst Dissoziation hervorrufen und anschließend bestimmte Persönlichkeitsanteile erzeugen, formen oder „programmieren“ können.

Innerhalb dieses Modells werden beispielsweise „täterloyale Innenpersonen“, „Wächter“, „Programme“, „Schweigeprogramme“, „Suizidprogramme“ oder bestimmte nur für einzelne Aufgaben geschaffene Persönlichkeitsanteile beschrieben. Erinnerungen an die behauptete Täterorganisation sollen auf verschiedene Anteile verteilt und durch sogenannte amnestische Barrieren vor anderen Anteilen verborgen sein. Durch bestimmte „Trigger“ könnten programmierte Reaktionen oder Persönlichkeitszustände später gezielt aktiviert werden.

Diese Vorstellungen gehören nicht zu den diagnostischen Kriterien der Dissoziativen Identitätsstörung. Aus der Diagnose DIS lässt sich weder auf Rituelle Gewalt noch auf Mind Control, Programmierung, geheime Täterorganisationen oder bestimmte verborgene Erinnerungen schließen.

Für die Behauptung, Täter könnten eine DIS gezielt erzeugen, Persönlichkeitsanteile nach einem vorgegebenen Plan erschaffen und diese mit komplexen, später abrufbaren „Programmen“ versehen, gibt es keine belastbaren empirischen Belege.

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, weil innerhalb des RG/MC-Modells tatsächliche Symptome einer DIS als Bestätigung einer bereits angenommenen Täterstruktur interpretiert werden können. Die DIS ist eine anerkannte Diagnose; das darauf aufgebaute RG/MC-Modell ist es nicht.