Ein Teilerfolg

Wenn Freier künftig leichtfertig die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage der Prostituierten oder deren Hilflosigkeit verkennt, kann er zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden
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Wenn Freier künftig leichtfertig die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage der Prostituierten oder deren Hilflosigkeit verkennt, kann er zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden
WeiterlesenAm Donnerstag/Freitag findet eine digitale Fachtagung “Bekämpfung des Menschenhandels und aller Formen der sexuellen Ausbeutung: Aufkommende Trends und langfristige Strategien” statt
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